Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende AGB sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit der ADAMA GmbH, Eberstädter Marktstraße 18, 64297 Darmstadt (nachfolgend ADAMA), sofern nicht anderslautend schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

1. Firmengegenstand

ADAMA ist als Produzent für Software zur Abbildung von Geschäfts- und Produktionsprozessen tätig. Ferner erfolgt der Handel mit den dazu benötigten Komponenten (Hard- und Software).

2. Angebote und Preise

Die Angebote von ADAMA sind freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnen. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um Rechtsverbindlich zu erlangen. Alle Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Verkaufsabschluß und tatsächlichem Liefertermin die Preise, so gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung sich daraus ergebenden erhöhten Preise. Maßgeblich für alle Preisangaben sind die jeweils gültigen Preislisten. Mitarbeiter von ADAMA sind zur individuellen Preisgestaltung berechtigt. Rechtsverbindlich werden diese jedoch erst durch die schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung. Ein von ADAMA zugestelltes Datenblatt mit den erforderlichen Zugangsdaten ersetzt die Auftragsbestätigung und gilt als angenommenes Rechtsgeschäft. Alle Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich als Bruttopreis angegeben werden.

3. Lieferfristen/Lieferung

Lieferfristen werden von ADAMA nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne Weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von ADAMA unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein Schadensersatz ist nur bei vorsätzlichem Verhalten durch ADAMA zulässig. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, unversichert und frachtunfrei. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Besteller über. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so behält ADAMA das Recht, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn Tagen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Lieferungsbeschwerden, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten oder behördliche Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadenersatz und berechtigt ADAMA, Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten.

4. Auftrag

Ein Rechtsgeschäft mit ADAMA kommt nur dann zustande, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt (siehe auch „Angebote/Preise“). Die Auftragsannahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Insbesondere bei berechtigtem Zweifel hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers, kann die finanzielle Vorleistung in Höhe von bis zu 50% des Auftragsvolumens als Bestandteil des Rechtsgeschäftes verlangt werden. Für die Auftragsdefinition ist der Auftraggeber verantwortlich. Hinsichtlich einer zügigen Auftragsbearbeitung ersetzt die Auftragsbestätigung durch ADAMA den formalen Auftrag.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ADAMA. Grundsätzlich gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für erstellte Medienvorlagen. Die unerlaubte Nutzung von Medienvorlagen jeglicher Art wird ausnahmslos rechtlich verfolgt.

6. Publikationen über Netze (z.B. Internet)

Grundsätzlich gelten das Presse- und Medienrecht. Sofern diese Rechtsauffassung seitens einzelner Bundesländer novelliert wird, erfolgt Anwendung der jeweiligen neuen Rechtsgrundlagen. Für Inhalte sowie ggf. die Durchführbarkeit von Angeboten etc. trägt ausschließlich der Auftraggeber Sorge. Die Erstellung von Medienvorlagen erfolgt grundsätzlich nach Vorgaben des Kunden. Publikationen erfolgen nach Freigabe der erstellten Korrekturvorlagen auf wählbarem Datenträger oder Farbdruck.

7. Netzbetrieb

Die Wahl des jeweiligen Kommunikationsweges sowie der Mittel bleibt vorbehalten. Die Verfügbarkeit sowie die Aufrechterhaltung des Netzwerkes ist Bestandteil entsprechender Verträge. ADAMA ist jedoch zu Wartungszwecken berechtigt, einzelne Bestandteile vom Netz zu nehmen oder dieses ganz oder teilweise zu deaktivieren. Die Herstellung der Netzverbindung erfolgt derzeit wahlweise über Standleitungen der Telekom sowie Wählverbindungen über das Telefonnetz der Telekom. ADAMA ist berechtigt je nach Marktlage den Kommunikationsweg zu ändern, sofern dies die Verfügbarkeit nicht dauerhaft einschränkt.

8. Zahlungsweise/Zahlungsbedingungen

Rechnungen aufgrund von Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Einrichtung von Debitorenkonten bedarf der Absprache und ist bei Erstgeschäften grundsätzlich nicht möglich. Sofern keine Debitorenvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Zahlung in bar oder per Überweisung. Rechnungen aus Vertragsverhältnissen (Accounts, Nutzung FTP etc.) werden jeweils vor dem aktuellen Nutzungszeitraum zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt bar oder per Bankabbuchung. Die Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge erfolgt ca. vier Werktage nach Rechnungsausgang. Kann die Abbuchung nicht ausgeführt werden, z.B. weil das Bankkonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, so wird der fällige Betrag grundsätzlich nicht noch einmal per Lastschriftverfahren eingezogen. Die durch Rückbuchung entstehenden Kosten sind durch den Auftragnehmer zu tragen.

9. Zahlungsverzug/Mahnwesen

Zahlungsverzug berechtigt ADAMA zur sofortigen Einstellung der Dienstleistung. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich ADAMA die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall wird höchstens der noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zuzüglich. Verfahrens- und Bearbeitungskosten als Schadenersatz eingefordert. Mahnungen aufgrund fälliger Einzelrechnungen aus Vertragsverhältnissen werden nur einmalig erstellt. Das eingeleitete Mahnverfahren erfolgt grundsätzlich über die Gesamtforderung des Vertragsverhältnisses.

10. Haftung

ADAMA haftet ausschließlich für die Erfüllung der Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung für die Vorleistung Dritter im Netzwerk übernommen. Ferner erfolgt der Zugriff auf Datenbestände jeglicher Herkunft auf eigene Gefahr des Anwenders.

11. Datenschutz

Den Schutz der Daten der uns besuchenden Nutzern nehmen wir sehr ernst. Wir erheben nur absolut nötige und zweckgebundene Daten und gehen mit diesen sensibel um. Welche Daten wir zu welchem Zweck erheben, geht aus den Klauseln dieser Datenschutzerklärung hervor. Dabei beachten wir unter anderem die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Scheckklage ist, soweit nicht anderslautend vereinbart Darmstadt. ADAMA behält sich jedoch vor, Klage auch am Firmensitz/Wohnsitz des Bestrittenen zu erheben. Für alle Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich Deutsches Recht. Werden einzelne Bestandteile dieser AGB rechtsunwirksam, erfolgt sinngemäße Auslegung nach jeweils geltendem Recht.